Unsere Themen
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Rechtsfragen und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Hierbei betreuen wir Sie umfassend außergerichtlich, zum Beispiel durch Gestaltung entsprechender Verträge oder durch Führung der erforderlichen Korrespondenz, und - falls dies erforderlich wird - auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Einige Informationen über die wichtigsten Rechtsgebiete und die entsprechenden Ansprechpartner in der Kanzlei Lehmann & Behrens finden Sie hier durch Klicken auf eines der Themenbereiche:
Bau- und Immobilienrecht
Beamten- / öffentliches Dienstrecht
Erbrecht
Energiesteuererstattung
Familienrecht
Forderungseinzug
Kapitalanlagerecht
Maklerrecht
Medizinrecht
Mietrecht
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
Pachtrecht
Sozialrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht / Verkehrsunfall
Versicherungsrecht
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Wirtschaftsrecht
Wohnungseigentum
Arbeitsrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgebern und zwischen Vertretungsorganen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Kollektives Arbeitsrecht).
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie zahlreichen sogenannten Nebengesetzen (wie zum Beispiel dem Kündigungsschutzgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz).
Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, durch den ein Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen wie zum Beispiel Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen.
In der Praxis ergibt sich vor allem die Problematik der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Regelfall wird das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendigt. Für den Arbeitnehmer begründet die Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Notwendigkeit sofort und unverzüglich zu handeln. Sofern der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen gerichtliche Schritte vor dem Arbeitsgericht einleitet, wird die Kündigung allein durch Zeitablauf wirksam. Erfolgt keine Reaktion innerhalb der dreiwöchigen Frist, ist es in aller Regel zu spät, noch etwas gegen die Kündigung zu unternehmen.
Wichtig für viele Arbeitsverhältnisse ist die mögliche Anwendbarkeit von Tarifverträgen. Dies kann der Fall sein, selbst wenn der Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört bzw. der Arbeitgeber keinem Arbeitgeberverband angeschlossen ist. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn die Tarifverträge vom Bundesarbeitsministerium als allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Sie gelten dann auch zwischen Arbeitnehmern, die keiner Gewerkschaft angehören, und Arbeitgebern, die keinem Arbeitgeberverband zughörig sind. Relevant ist diese Frage, da sich aus Tarifverträgen häufig Regelungen über Urlaubsansprüche, Kündigungszeiten und allgemeine Ausschlussfristen, z.B. für die Lohnforderung, ergeben.
Um im Falle einer Kündigung oder einer anderen arbeitsrechtlichen Maßnahme, wie zum Beispiel der Abmahnung, richtig reagieren zu können, ist die anwaltliche Beratung unverzichtbar.
Bau- und Immobilienrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens
Das Baurecht beinhaltet alle Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.
Üblicherweise wird zwischen privatem und öffentlichem Baurecht unterschieden. Das private Baurecht umfasst hierbei Rechtsnormen, die Grundeigentum, Nachbarrecht und Werkverträge, beispielsweise zwischen Bauträgern und Architekten sowie Bauherren, regeln. Das öffentliche Baurecht beinhaltet das Bauplanungsrecht. Dazu gehören z.B. die Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln. Außerdem gehört hierzu das Bauordnungsrecht bestehend aus den Rechtsnormen, die weitere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben umfassen.
Das Immobilienrecht setzt sich aus sämtlichen Rechtsnormen zusammen, die den Rechtsverkehr – z.B. Kauf und Verkauf – von Grundstücken und Immobilien regeln.
Beide Rechtsgebiete sind miteinander stark verknüpft. Bau- und Immobilienrecht zeichnen sich durch ein vom Gesetzgeber äußerst komplex geschaffenes Normensystem aus.
Die Entscheidung, eine Immobilie zu erwerben oder ein Bauprojekt durchzuführen, birgt eine Fülle von Rechtsfragen, die vor dem Erwerb, beziehungsweise vor oder während eines Bauprojektes, geklärt werden müssen. Wir beraten Sie zu Fragestellungen bei Erwerb, Veräußerung und Entwicklung einer Immobilie ebenso wie bei den häufig aufkommenden Fragen zum Bauvertrag, zur Sicherung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Immobilien, den Umgang mit Mängeln und Mängelgewährleistung sowie dem selbstständigen Beweisverfahren.
Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Das Beamtenrecht ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Der Staat handelt nicht nur durch Beamte, sondern auch durch Beschäftigte, Soldaten und Richter. Diese Rechtsverhältnisse zählen nicht zum Beamtenrecht, obwohl vielfach Parallelen bestehen. Hierzu finden sich Spezialgesetze wie das SoldatenG und das RichterG.
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – ehemals Angestellte und Arbeiter – werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet. Sie verbindet ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag mit dem Dienstherrn, sodass die Grundsätze des allgemeinen Arbeitsrechts zur Anwendung kommen.
Das Beamtenverhältnis hingegen ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei es sich allerdings um einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt handelt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend und wesentlich vom Arbeitsrecht, wo von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird. Beispielsweise werden Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, seit Jahren erst mit Verzögerung durch den Gesetzgeber in die Besoldungsgesetze eingearbeitet.
Erbrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens
Das Erbrecht umfasst alle Bestimmungen, die den Übergang der Rechte und Pflichten eines Verstorbenen (Erblassers) auf andere Personen (Erben) zum Gegenstand haben und gleichzeitig die Rechte des oder der Erben auf die Erbschaft. Das Erbrecht ist in Deutschland verfassungsrechtlich in Artikel 14 Grundgesetz, Schutz des Eigentums, verankert. Gesetzlich ausgestaltet ist das Erbrecht im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1922 ff. BGB).
Wenn einem Erben eine Erbschaft zufällt, kommt es darauf an, die damit verbundenen Chancen aber auch Risiken schnell abzuwägen. Der Erbe erbt nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch die Passiva, also zum Beispiel mögliche Schulden. Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist vom Gesetzgeber äußerst knapp bemessen.
Eine anwaltliche Beratung ist daher in jeder Erbschaftsangelegenheit anzuraten, insbesondere wenn Sie testamentarisch auf den Pflichtteil gesetzt worden sind oder gar ganz enterbt wurden. Schon kleinere Fehler bei der Errichtung eines Testaments können zu dessen Unwirksamkeit führen und damit möglicherweise zu einer für Sie günstigeren Erbfolge führen.
Ebenso ist eine anwaltliche Beratung angeraten, wenn Sie die Verteilung Ihres Vermögens im Todesfall festlegen möchten. Die gesetzliche Erbfolge, nach der Ehegatten, Kinder und Adoptivkinder und - sofern keine Kinder vorhanden sind - auch die Eltern des Erblassers bzw. deren Kinder als Erbe eintreten, entspricht häufig nicht den eigenen Vorstellungen. Eine eigene individuelle Regelung ist daher empfehlenswert. Die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten sind hierfür das Testament, der Erbvertrag, das Vermächtnis sowie die sogenannte Schenkung unter Lebenden.
Energiesteuerrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens
Für in der Mineralölwirtschaft Tätige ist bei Forderungsausfällen die Energiesteuererstattung ein wichtiges Thema, die eingetretenen Schaden erheblich abmildern kann. Die Realisierung von Energiesteuererstattung erfordert Kenntnis von Verwaltungspraxis und Rechtsprechung.
Familienrecht:
Ihr Ansprechpartner:
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Das Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches umfasst die Bestimmungen über die bürgerliche Ehe (Verlöbnis, Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, eheliches Güterrecht), Ehescheidung und Scheidungsfolgen (Unterhalt, Versorgung), Verwandtschaft (Abstammung, Unterhalt, elterliche Sorge), Annahme als Kind (Adoption), Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Im Vordergrund der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes für Familienrecht steht häufig die Abwicklung der Ehescheidung mit der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten und die Frage nach der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts für gemeinsame Kinder. Auch die Frage des Unterhalts muss geklärt werden.
Schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden die Weichen gestellt. Es ist daher empfehlenswert nicht erst nach dem Trennungsjahr einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, etwaige Konflikte abzuschwächen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Ebenso können Rechtsnachteile, zum Beispiel bei ausstehenden Unterhaltszahlungen, vermieden werden.
Die Höhe des Unterhaltanspruchs hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab und ist maßgeblich mit den Einkommensverhältnissen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen verknüpft. Eine exakte rechtliche und wirtschaftliche Überprüfung ist notwendig, um die Höhe im Einzelfall zu bestimmen.
Leider ist im Falle einer Scheidung häufig der Ehepartner mit einem geringen Einkommen im Nachteil. Um auch in diesen Fällen eine umfassende anwaltliche Beratung zu ermöglichen stellt der Staat Beratungs- und Prozesskostenhilfe zur Verfügung.
Forderungseinzug:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens
Ein zügiger Einzug offener Forderungen ist immer wichtig. Die Abwicklung der Dinge kann mehr juristische Probleme aufwerfen, als man auf Anhieb meinen mag. In der Zwangsvollstreckung kann dauerhaften Erfolg nur haben, wer vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsmaterie hat.
Viele Vorschriften schützen heute Schuldner. Trotzdem ist zu beobachten, dass manche Gläubiger die ihnen gegebenen Möglichkeiten beileibe nicht ausschöpfen. Dies gilt auch dann, wenn Schuldner sich in die Insolvenz zu flüchten versuchen.
Kapitalanlagerecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens
Wer Geld anzulegen hat, will Erträge erzielen und ggf. auch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.
Häufig genug werden Erwartungen enttäuscht. Natürlich gilt die Regel: „Keine Chance ohne Risiko“. Bedenklich wird es aber, wenn der Kapitalanleger durch falsche oder zurückgehaltene Informationen geschädigt wird. Dann kommen Schadenersatzansprüche in Betracht, die erlittene Verluste ausgleichen können.
Maklerrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Maklerhonorare können – insbesondere im Immobilienbereich – sehr hoch sein. Darüber, ob sie zu Recht verlangt werden können, gibt es nicht selten Auseinandersetzungen.
Medizinrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Das Medizinrecht umfasst unter anderem das Arzthaftungsrecht, Honorarrecht, Kassenarztrecht, Krankenhausrecht, Sozialrecht und Standesrecht der Heilberufe. Allgemein gefasst bezeichnet es die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient und der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.
Die Geltendmachung von Ansprüchen im Falle eines ärztlichen Behandlungsfehlers berührt oftmals sehr persönliche Erfahrungsbereiche und verlangt große Umsicht in der Prozessvorbereitung sowie in dem taktischen Vorgehen während eines Rechtsstreits.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kompetenten Gutachtern und beraten Sie in allen Fragestellungen des Medizinrechts, wie z. B.:
- Arzthaftung / Honorarabrechnungen / Abrechnungsstreitigkeiten nach der GOÄ/GOZ
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung / Private Krankenversicherung
- Pflegeversicherung / Krankenhausrecht
- Berufsrecht / Arbeitsrecht der Krankenhausärzte und Chefarztvertragsrecht
- Arzneimittelrecht / Apothekenrecht
Mietrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht befasst sich mit der entgeltlichen Überlassung einer Sache an einen anderen. Der Vermieter schuldet nach Abschluss eines Mietvertrages dem Mieter die Gebrauchsüberlassung einer Sache (beim Wohnungsmietvertrag der vereinbarten Wohnräume) und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete (§ 535 BGB). Bei der Miete handelt es sich um einen Gebrauchsüberlassungsvertrag, ebenso wie bei Pacht und unentgeltlicher Leihe. Dies stellt den wesentlichen Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung dar, welche die Übertragung von Eigentum zum Gegenstand haben.
Zu unterscheiden ist vor allem zwischen dem Wohnungsmietrecht und dem Gewerbemietrecht. Ersteres unterliegt nicht uneingeschränkt dem allgemeinen Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Gesetzgeber hat hierzu diverse zwingende Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen. So ist zum Beispiel bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag das Recht des Vermieters zu einer unbegründeten Kündigung ausgeschlossen. Mit Hinblick auf die sozialen Interessen des Mieters wäre dies auch kaum hinnehmbar, da schon die Kosten eines einfachen Umzuges einen normalen Haushalt stark belasten.
Im Gegensatz hierzu bestehen im Gewerbemietrecht wesentlich größere Freiheiten bei der Vertragsgestaltung. Anders als im Wohnungsmietrecht werden Gewerbemietverträge häufig nur auf begrenzte Zeit, gegebenenfalls mit Verlängerungsoption und/oder mit besonderen Kündigungsfristen abgeschlossen. Die Ausgestaltung des Mietvertrages ist daher erheblich wichtiger und sollte von einem Rechtsanwalt begleitet werden. Sicherheit über die Wirksamkeit der vereinbarten Klauseln kann später eine teure gerichtliche Auseinandersetzung ersparen.
Sowohl im Wohnungsmietrecht, als auch im Gewerbemietrecht stellt sich oftmals die Frage, wie im Falle eines Mangels der Mietsache vorgegangen werden kann. Der Mieter überlegt, ob er selbst berechtigt oder verpflichtet ist, den Mangel beheben zu lassen, oder ob er Mietkürzungen vornehmen kann. Der Vermieter muss häufig unberechtigte Kürzungen abwehren. Andere Fragen stellen sich im Fall von Betriebskosten- und Mieterhöhungen.
Nachbarrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Nicht immer ist mit Nachbarn gut Kirschen essen.
Auch für das Zusammenleben von Nachbarn gelten rechtliche Regelungen, die jedermann beachten muss.
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt damit die Voraussetzungen eines Vorgehens des Staates gegen den Bürger. Wer kennt es nicht - plötzlich liegt ein "Ticket" im Briefkasten und eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit einem Bußgeld geahndet.
In allen Fällen, in denen Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, nicht nur aus dem Bereich der Straßenverkehrsordnung, zur Last gelegt wird, helfen wir Ihnen kompetent weiter. Wichtig ist in solchen Fällen, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen und eine erste Stellungnahme über den Anwalt abzugeben. Oft ist es im weiteren Ermittlungsverfahren nicht mehr möglich, Angaben zu korrigieren bzw. richtig zu stellen.
Daher überprüfen wir noch vor der ersten Stellungnahme die rechtliche Situation und besprechen mit Ihnen Details Ihrer Aussage. Ebenso nehmen wir gegebenenfalls Einsicht in die amtliche Akte, um den Stand des Ermittlungsverfahrens festzustellen. Hierdurch ist es uns möglich, mit Ihnen zusammen eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten, die optimale Erfolgsaussichten hat.
Pachtrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Peter Behrens - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist ein Teil des öffentlichen Rechts und regelt damit die Voraussetzungen eines Vorgehens des Staates gegen den Bürger. Wer kennt es nicht - plötzlich liegt ein "Ticket" im Briefkasten und eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit einem Bußgeld geahndet.
In allen Fällen, in denen Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, nicht nur aus dem Bereich der Straßenverkehrsordnung, zur Last gelegt wird, helfen wir Ihnen kompetent weiter. Wichtig ist in solchen Fällen, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen und eine erste Stellungnahme über den Anwalt abzugeben. Oft ist es im weiteren Ermittlungsverfahren nicht mehr möglich, Angaben zu korrigieren bzw. richtig zu stellen.
Daher überprüfen wir noch vor der ersten Stellungnahme die rechtliche Situation und besprechen mit Ihnen Details Ihrer Aussage. Ebenso nehmen wir gegebenenfalls Einsicht in die amtliche Akte, um den Stand des Ermittlungsverfahrens festzustellen. Hierdurch ist es uns möglich, mit Ihnen zusammen eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten, die optimale Erfolgsaussichten hat.
Sozialrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt Jens Lohmann
Als zum öffentlichen Recht zählendes Rechtsgebiet ist das Sozialrecht weitgehend in den Sozialgesetzbüchern verankert. Es betrifft größtenteils das Verhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Leistungsempfänger oder Antragsteller.
Schwerpunkte des Sozialrechts liegen unter anderem in dem Recht der:
- Rentenversicherung
- Sozialversicherung
- Pflegeversicherung und Krankenversicherung.
Häufig kommt es in sozialrechtlich gelagerten Fällen zu Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden. Diese lehnen Anträge ab, obwohl die beantragte Leistung dem Antragsteller zustünde. In diesen Fällen kann die Einschaltung eines Anwaltes weiterhelfen.
Strafrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
In der Rechtswissenschaft bezeichnet das Strafrecht ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst. Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen vielmehr zu einem rechtskonformen Verhalten gebracht werden.
Das Strafrecht verfolgt nach den Strafzwecktheorien sowohl Spezialprävention, d.h. die Strafe dient der Einwirkung auf den Täter (§ 46 StGB), als auch Generalprävention, d.h. abschreckenden Wirkung gegenüber der Gesellschaft (negative Prävention) und Stärkung des Vertrauens in die Bestands- und Durchsetzungskraft der Rechtsordnung (positive Prävention).
Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die als Rechtsfolge eine Strafe oder Maßregel des Beteiligten aufweisen (materielles Strafrecht) oder die das strafprozessuale Verfahren (Strafprozessrecht) regeln, wonach letztendlich eine Strafe verhängt und vollzogen wird (Strafvollzug).
Das materielle und formelle Strafrecht ist als selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Das materielle Strafrecht definiert und umschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit einer Tat (Tatbestandsvoraussetzungen) und deren Rechtsfolgen. Ein zentraler Begriff ist hierbei der Begriff der Tat. Sie ist ein auf einen absehbaren Erfolg zielgerichtetes Handeln. Dieser Erfolg muss zurechenbar sein; er darf also nicht völlig unwahrscheinlich oder unvorhersehbar gewesen sein. Des weiteren muss die Tat vorsätzlich oder unter Umständen auch fahrlässig begangen worden sein. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Tatbestand erfüllt, jedoch können nur Taten bestraft werden die auch rechtswidrig waren. Rechtswidrig ist eine Tat, für die kein Rechtfertigungsgrund wie zum Beispiel Notwehr vorliegt. Ferner muss ein Täter schuldhaft gehandelt haben.
Erst wenn diese drei Bedingungen – Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld – gegeben sind, wird eine Strafe ausgesprochen. Hat ein Täter eine Straftat Tatbestandsmäßig und Rechtswidrig, aber nicht schuldhaft begangen, weil er beispielsweise psychisch krank ist, kann keine Strafe verhängt werden. In diesem Fall können Maßnahmen der Besserung und Sicherung, wie zum Beispiel die Unterbringung in einer Anstalt, ausgesprochen werden.
Die Rechtsfolgen der Straftat reichen von Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts umschreibt.
Die Straftatbestände des materiellen Strafrechts sind über ein weites Gebiet von Einzelgesetzen verstreut. Gesetzliche Regelungen des materiellen Strafrechts finden sich neben dem Strafgesetzbuch unter anderem in den folgenden Vorschriften: Abgabenordnung / Außenwirtschaftsgesetz / Betäubungsmittelgesetz / Bundesdatenschutzgesetz Kriegswaffenkontrollgesetz / Sprengstoffgesetz / Strafgesetzbuch / Versammlungsgesetz / Waffengesetz
Verkehrsrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Das Verkehrsrecht als Ganzes umfasst neben dem Straßenverkehrsrecht auch das Luftfahrtrecht und das Eisenbahnrecht. In der anwaltlichen Praxis sind die meisten Fälle dem Straßenverkehrsrecht zuzuordnen. Dieses kann seinerseits untergliedert werden in:
- Verkehrszivilrecht (z.B.: Verträge über An- und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen, Leasing, Haftungsrecht)
- Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht (z.B.: Verkehrsverstöße, Fahrerflucht)
Wir beraten Sie zu allen Problemstellungen des Verkehrsrechts. Insbesondere im Straßenverkehr kommt es nach Unfällen auf die richtige Vorgehensweise an, um später die Haftungsansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherungsgesellschaft einfacher durchsetzen zu können. Die ersten Maßnahmen sind möglichst bereits am Unfallort einzuleiten.
Die wichtigsten Schritte am Unfallort - nach dem Sichern der Unfallstelle und der Versorgung von Verletzten - sind:
- Zeugen ansprechen und vor allem Namen und Adressen der Zeugen aufschreiben.
- Die Polizei einschalten und Fotos des Unfallortes anfertigen.
- Eigene Erinnerungen aufschreiben und insbesondere eine Skizze des Unfallortes anfertigen.
Danach übernehmen wir für Sie die weitere Abwicklung, um für Sie schnell den entstanden Schaden anzumelden und Ihren Ersatzanspruch zügig durchzusetzen. Dies beginnt bereits mit der Einreichung der Schadensanzeige bei der Versicherung. Kleinste Ungenauigkeiten können unter Umständen von Versicherungen als Falschanzeige ausgelegt werden, und haben gegebenenfalls Leistungsbeschränkungen oder Leistungsfreiheit zur Folge. Wir helfen Ihnen, alle Ihre Ansprüche - angefangen vom Verdienstausfall bis hin zum Schmerzensgeld - schnell und zielorientiert durchzusetzen.
Versicherungsrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Jeder Bundesbürger hat im Schnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen unter anderem Feuer-, Diebstahls-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen ebenso wie Reiserücktrittsversicherungen. Tritt der Versicherungsfall ein, so ist allen Versicherungen gemeinsam, dass es nicht selten zu Konflikten zwischen dem Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften kommt.
Für die Klärung der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag sind die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters sowie verschiedene Gesetze, wie
- das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG),
- das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) oder
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
zu berücksichtigen.
In vielen Fällen versuchen die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungspflicht auszuschließen bzw. zu begrenzen, indem Sie einen Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die ihm gemäß Versicherungsvertrag obliegenden Verpflichtungen feststellen. Auch die Beweislage kann sich bisweilen schwierig gestalten. So muss der Versicherte zum Beispiel den Eintritt des Schadensfalls nachweisen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Schon bei kleinen Ungenauigkeiten versuchen einige Versicherungsgesellschaften einen Verstoß gegen die Meldepflicht auszunutzen um die Versicherungsleistung gegebenenfalls zu vermindern.
Es ist daher zu empfehlen, direkt nach Eintritt eines Schadensfalls einen Anwalt zu beauftragen. Hierdurch wird die Schadensabwicklung von Beginn an von einem auf Ihrer Seite stehenden Rechtsfachmann begleitet und die Ihnen zustehenden Ansprüche werden zügig durchgesetzt.
Vertragsrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens
- Herr Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Eine durch die Willenserklärungen zweier oder mehrerer natürlicher oder juristischer Personen geschlossene Übereinkunft zur Regelung eines Rechtsverhältnisses wird als Vertrag bezeichnet. Das hierzu gehörende Rechtsgebiet ist das Vertragsrecht.
Als Kerngebiet des Zivilrechts ist das Vertragsrecht besonders bedeutsam. Jeder Mensch schließt täglich Verträge: Kaufverträge, Leasingverträge, Mietverträge oder Verträge mit Vereinen oder Reiseunternehmen – um nur einige wenige zu nennen.
Die Ausarbeitung und Durchsicht eines Vertrages im Vorfeld des Vertragsschlusses ist von besonderer Bedeutung, um mögliche Risiken abschätzen zu können. Häufig sind die in Verträgen verwandten Formulierungen nicht eindeutig und führen später bei einem Streit zu vermeidbaren und kostspieligen Gerichtsverfahren.
Verträgen über Waren oder Dienstleistungen kommt gerade auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen ein erhebliches Gewicht zu. Der Abschluss eines Vertrages begründet eine (möglicherweise langfristige) Bindung und die Verpflichtung, dem vertraglich Geschuldeten nachzukommen. Im Geschäftsverkehr ist es sehr zu empfehlen, allgemeine Geschäftsbedingungen für die Verwendung im Kauf- oder Verkaufsgeschäft erstellen zu lassen und bereits existierende Bedingungen regelmäßig auf Änderungsbedarf aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überprüfen zu lassen.
Klare Formulierungen helfen hierbei vor allem, gute Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu fördern. Ein vermeidbarer Streit stellt später nur eine unnötige Belastung der bis dahin guten Geschäftsbeziehungen dar. Es ist daher empfehlenswert, anwaltlichen Rat schon frühzeitig bei der Vertragsgestaltung einzuholen.
Verwaltungsrecht:
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt Dr. Jasper Lehmann
Das Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und regelt als solches sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern als auch die Funktionsweise und das Verhältnis von Institutionen der Verwaltung.
Nach allgemeiner Auffassung wird zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, welches Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit regelt, und dem besonderen Verwaltungsrecht unterschieden, welches spezielle Tätigkeiten der Verwaltung wie zum Beispiel Straßenverkehrsrecht und Baurecht behandelt.
Im täglichen Leben kommt es immer wieder zu Problemen mit den öffentlichen Verwaltungen. In solchen Fällen ist schnelles Handeln geboten, da die Widerspruchsfrist gegen Verwaltungsakte kurz bemessen ist. Wir vertreten Sie daher
- im Widerspruchverfahren gegen Verwaltungsakte
- in vorläufigen Rechtsschutzverfahren (z.B. im Ausländerrecht, Baurecht, Gewerberecht)
- und selbstverständlich auch in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Wirtschaftsrecht
Ihr Ansprechpartner:
- Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Peter Behrens
Unter dem Begriff Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen zu fassen, die der Gesetzgeber zur Steuerung und Kontrolle der am Wirtschaftsleben Beteiligten geschaffen hat. Unter das Wirtschaftsrecht im weiteren Sinne fällt das Gesellschaftsrecht, durch welches der Gesetzgeber das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften, ihren Mitgliedern und Organen geregelt hat. Darüber hinaus zählt dazu auch das Handelsrecht, insbesondere mit seinen Vorschriften zum Registerrecht, Bilanzrecht, Handelsvertreterrecht und besonderen Vorschriften im Rechtsverkehr unter Kaufleuten.
Schon die richtige Auswahl der Rechtsform ist im Wirtschaftsverkehr bedeutsam. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von möglichen gesellschaftlichen Rechtsformen zur Verfügung gestellt. Ob im Einzelfall eine Personengesellschaft, wie zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaft oder Kommanditgesellschaft, oder eine Kapitalgesellschaft, wie zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eingetragene Genossenschaft, die richtige Wahl ist, kann nur nach einer individuellen Rechtsberatung entschieden werden. Jeder Rechtsform sind Vor- und Nachteile zu eigen, die Wahl wird somit von Ihrer persönlichen Situation und den Zielen Ihres Unternehmens abhängig sein.
Auch im normalen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen frühzeitiger anwaltlicher Rat viel Ärger und Hohe Kosten vermeiden kann. Beispielshalber seien hier nur die präventive Vorbereitung oder Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Franchising- oder Leasingverträgen genannt.
Wohnungseigentumsrecht
Ihr Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Peter Behrens - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Gehören Immobilien mehreren gemeinsam und sollen ausschließliche Nutzungsbereiche für Einzelne begründet werden, so können Wohnungseigentümergemeinschaften entstehen.
Sie werfen vielfältige Rechtsfragen auf, da Interessen Einzelner und der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und verbindlicher Bestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Ausgleich gebracht werden müssen.